| Geschichte Bayerns vom 6.
Jahrhundert bis 1949.
Bayern (Herzogtum, Koenigreich)
Die Bayern werden erstmals um die Mitte des
6. Jahrhunderts bei Jordanes (Getica
c. 55 Baibari) erwaehnt. Sie setzen sich
vor allem aus Germanen boehmischer, westlicher und oestlicher Herkunft
sowie Romanen zusammen, wobei -nach neuester Ansicht den Alemannen besonderes
Gewicht zukommt, aber -die aus Boehmen stammenden Einwanderer namengebend
wurden (Boio-varii, Baju-warii) und der neue Stamm im Gebiet der roemischen
Provinz Noricum ripense und im Flachland der Raetia secunda im wesentlichen
zu Beginn des 6. Jahrhunderts entstand.
An seiner Spitze stehen die seit dem Tode
Theoderichs des Grossen (626) von dem Merowingerkoenig Theudebald eingesetzten
und von den Franken abhaengigen (fraenkischen?, burgundischen?) Agilolfinger
(Garibald I. 550-90, Sitz in Regensburg), von denen nach dem Aufbau eines
Koenigreichs (regnum) Tassilo III. 788 von Karl dem Grossen abgesetzt wurde.
Der Siedlungsraum reichte vom Lech bis zur Enns und von Premberg (Burgenfeld/Nabburg
bis zu den Alpen (Bozen). Das Recht des zu Beginn des 8. Jahrhunderts christianisierten
Stamms wurde in der Lex Baiwariorum aufgezeichnet (vor 743). Am Ende der
Karolingerzeit erscheint erneut ein Herzog der bis zur Raab und bis Friaul,
Istrien und Dalmation ausgreifenden Bayern (rex in regno Teutonicorum Arnulff
907-937, Sohn des Markgrafen Luitpold).
Otto I. entsetzte 947 die Familie der Luitpoldinger
des Herzogstums und uebertrug es mit Friaul seinem mit der Luitpolderingerin
Judith verheirateten Bruders Heinrich. Unter dessen Sohn Heinrich (II.)
dem Zaenker erhielt Bayern seine groesste Ausdehnung (952 Marktgrafschaft
Verona, Marken Krain und Istrien bis 976). Otto II. setzte aber Heinrich
den Zaenker 976 ab und trennte die bayerische Ostmark, den Nordgau und
Kaernten mit den italienischen Marken von Bayern, das Heinrich 985 wieder
erhielt, ab. Unter den Saliern wurde Bayern meist an Familienmitglieder
gegeben, von 1070-1139 an die Welfen (1070 Welf I., 1101 Welf II., 1120
Heinrich der Schwarze, 1126 Heinrich der Stolze, der zugleich Sachsen erbte),
1139 an die Babenberger und 1156-80 unter Abtrennung der den Babenbergern
verbleibenden Mark an der Donau (Ostmark, Herzogtum Oesterreich) erneut
an die Welfen (Heinrich den Loewen). 1180 gelangte mit der Absetzung Heinrich
des Loewens das noch um Oberoesterreich, Traungau und Steiermark verkleinerte
bayerische Herzogtum an Otto von Wittelsbach, einem Nachkommen der seit
der Mitte des 11. Jahrhunderts urkundlich nachweisbaren Grafen von Scheyern
(-Wittelsbach), welche seit etwa 1120 das bayerische Pfalzgrafenamt innehatten.
Die mit der Belehnung durch das Herzogtum Bayern neu begruendete Dynastie
der Wittelsbacher, die eine straffe Verwaltung in Bayern ausbildete (34
Landgerichte bzw. Pflegeaemter), wurde rasch in Auseinandersetzungen mit
den bayerischen Grossen verstrickt.
Stadt und Hochstift Regensburg loesten sich
ebenso wie das Erzstift Salzburg vom Herzogtum. Landesfuersten wurden auch
die Bischoefe von Bamberg, Brixeen, Freisung und Passau sowie die Grafen
von Tirol und die Landgrafen von Leuchtenberg. Umgekehrt erhielt der Herzog
1208 die Bestaetigung der Erblichkeit des Herzogtums und die Reichslehen
des Pfalzgrafen Otto VIII. und des Andechser Grafen Heinrich von Istrien,
1214 die Belehnung mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein und etwa gleichzeitig
weitere Gueter (u.a. Aibling). 1240 erlangte er die vordem freisingische
Stadt Muenchen. 1242 beerbte er die Grafen von Bogen, 1248 die Grafen von
Andechs und die aelteren Grafen von Ortenburg und vertrieb den letzten
Grafen von Wasserburg. 1254/55 wurde Bayern dann in einen kleineren westlichen
Teil ("Oberbayern"), zu dem der Nordgau und die Pfalzgrafschaft bei Rhein
sowie die Kurwuerden kamen, und einen groesseren oestlichen Teil ("Niederbayern"
zwischen Reichenhall, Cham, Freising und Landshut) geteilt. 1268 erhielt
es das konradinische Erbe in der Oberpfalz und am Lech (Landsberg), was
besonders Oberbayern zugute kam.
1289 verlor Bayern die Kurwuerde an Boehmen.
1294 wurde die Pfalz von Oberbayern geloest. 1314 wurde Ludwig IV (von
Oberbayern) zum deutschen Koenig gewaehlt (1328 Kaiser). Er verlieh 1323
seinem Sohn Ludwig V. die durch das Aussterben der Askanier erledigte Mark
Brandenburg. 1340 erlosch die 1331 dreigeteilte niederbayerische Linie.
Ihre Gueter fielen an Oberbayern, fuer welches Kaiser Ludwig 1335/1346
ein Landrecht erliess, zurueck. Schon 1329 hatte Ludwig selbst im Hausvertrag
von Pavia den Soehnen seines Bruders die Rheinpfalz und einen Teil des
Nordgau, die Oberpfalz, abgetreten (einschliesslich der Kurwuerde). Gegen
Ludwig des Bayern Plaene teilten dann seine sechs Soehne 1349/51/53 Bayern
und weitere hinzuerworbene Gueter (1346-1433 Grafschaften Holland, Seeland,
Friesland, Hennegau, ausserdem Tirol (1342-1363)) auf. Ludwig V. (Bayern-Muenchen)
erhielt Oberbayern mit Tirol, Ludwig IV. und Otto V. gemeinsam die Mark
Brandenburg. Stephan II. fast ganz Niederbayern. Wilhelm I. und Albrecht
I. das Gebiet um Straubing (Bayern-Straubing) sowie die Niederlande. Hiervon
fiel 1363 Oberbayern an Stephan II. von Niederbayern, der aber 1369 Tirol
an Habsburg abtreten musste. Brandenburg musste 1373 an Karl IV. abgegeben
werden.
1392 wurde Bayern zum drittenmal geteilt.
Herzog Johann II. erhielt den suedwestlichen Teil Oberbayerns (Bayern-Muenchen).
Herzog Friedrich Niederbayern (Bayern-Landshut), Herzog Stephan III. Streubesitz
an der oberen Donau und im Alpenvorland (Bayern-Ingolstadt). 1425 erloschen
die in der zweiten Teilung 1349 ff. entstandene Straubinger Linie im Mannesstamm.
Nach dem Pressburger Schied von 1429 fiel das 1425 rasch vom Kaiser an
Habsburg verliehene Straubinger Land zur Haelfte an die beiden Muenchener
Herzoege (Bayern-Muenchen) und zu je einem Viertel an Bayern-Landshut und
Bayern-Ingolstadt. 1433 musste die Herrschaft ueber die Niederlande an
den Herzog von Burgund abgetreten werden. 1445/7 starb mit Ludwig dem Buckligen
die Linie Bayern-Ingolstadt aus. Ihre Gueter fielen an Heinrich XVI. von
Bayern-Landshut, der nunmehr zwei Drittel Bayerns beherrschte und dessen
Nachfolger Ludwig der Reiche 1472 die Universitaet Ingolstadt gruendete.
1450 trat Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut im Erdinger Vertrag seinem
Muenchener Vetter einen kleinen Teil des Erbes ab. Gleichzeitig gewann
Bayern-Landshut Donauwoerth und die Herrschaften Heidenheim, Heideck, Wemding
und Weissenborn. 1485 zog Albrecht IV. von Bayern-Muenchen die Grafschaft
Abensberg ein, 1487 unterstellte sich die verschuldete Reichsstadt Regensburg
seiner Landeshoheit. Am 1.12.1503 starb die Linie Muenchen-Landshut mit
Georg dem Reichen in maennlicher Linie aus. Zwischen dem mit der Georgstochter
Elisabeth verheirateten Ruprecht von der Pfalz und Albrecht IV. von Bayern-
Muenchen kam es zum Erbfolgekrieg, da Georg Elisabeth zur Erbin eingesetzt
hatte, obwohl nach dem Teilungsvertrag von 1392 und dem Erdinger Vertrag
von 1450 beim Aussterben der Linie Bayern-Landshut, Bayern-Muenchen das
Erbe erhalten sollte. Gegen das Versprechen von Gebietsabtretungen erhielt
Albrecht IV. die Unterstuetzung Koenig Maximilians.
Im Koelner Schied Maximilians vom 30.6.1505
wurde das Landshuter Erbe dann dem Muenchner Gebiet zugefuegt. Albrecht
IV. musste aber 1505 verstreute Gebiete zwischen Fichtelgebirge und oberer
Donau (Neuburg, Hilpoltstein, Burglengenfeld, Sulzbach) zur Bildung des
fuer die Kinder Rupechts geschaffenen Fuerstentums der "Jungen Pfalz" (Pfalz-Neuburg)
sowie andere Gueter an den Kaiser (Gerichte Kufstein, Rattenberg, Kitzbuehel,
das Zillertal sowie Kirchberg, Weissenhorn, Heideck und Wemding), an die
Reichsstadt Nuernberg (Altdorf, Hersbruck) und an Wuerttemberg (Heidenheim)
abtreten. 1506 wurde ein Primogeniturgesetz in Kraft gesetzt, das die Einheit
des Landes sichern sollte. Dieses so gefestigte Land erhielt 1516 eine
Landesordnung. 1518 ein reformiertes Landrecht. 1520 eine Gerichtsordnung
und 1616 durch Herzog Maximilian (1597-1651) erneut ein Landrecht. 1623
gewann der Herzog den Kurfuerstenstand. 1607 Donauwoerth, 1616 Mindelheim
und 1628 die Oberpfalz. Maximilian II. Emanuel wurde 1691 Statthalter der
spanischen Niederlande, verlor aber 1704-1714 Bayern an Oesterreich. Karl
VII. Albrecht erhielt 1742 die Kaiserkrone und erwarb 1734 und 1740 die
Herrschaften Hohenwaldeck, Wartenberg, Suelzburg und Pyrbaum. Unter Maximilian
III. Joseph oeffnete sich Bayern der Aufklaerung. 1758 stiftete er auf
Betreiben Ickstatts und Loris die Akademie der Wissenschaften in Muenchen.
Zugleich wurde durch Ickstatt die voellig zersplitterte Staatsverwaltung
neu organisiert und durch Kreittmayr das bayerische Recht kodifiziert (Codex
Juris Bavarici Criminalis 7.10.1751, Codex Juris Bavarici Civilis 2.1.1756).
1777 starben die bayerischen Wittelsbacher aus und wurden durch die wittelsbachpfaelzischen
Kurfuersten (Karl Theodor) beerbt, so dass -abgesehen von Pfalz-Zweibruecken-Birkenfeld-
erstmals seit 1329 die getrennten wittelsbachischen Lande (einschliesslich
Pfalz, Juelich, Berg, Pfalz-Neuburg, Pfalz-Sulzbach) wieder vereinigt wurden.
1779 ging das bayerische Innenviertel an Oesterreich
verloren, 1797/1801 das linksrheinische Gebiet an Frankreich. Beim Tod
des kinderlosen Karl Theodor gelangte Maximilian IV. Josef von der Linie
Pfalz-Zweibruecken- Birkenfeld an die Herrschaft und vereinigte so die
gesamten wittelsbachischen Lande. Maximilian IV. Joseph (1799-1825), seit
1806 Koenig Maximilian I., und sein Minister Freiherr Maximilian Joseph
von Moteglas (1799-1817) schufen dann den modernen Staat Bayern. 1801 umfasste
das Herzogtum Bayern mit den Reichsgrafschaften Valley, Hals bei Passau,
Cham und Hohenschwangau sowie der Reichspflege Woerth 590 Quadratmeilen
mit 880000 Einwohnern. 1803 gewann Bayern durch Paragraph 2 des Reichsdeputationshauptschlusses
als Entschaedigung fuer die linksrheinischen Gueter (Rheinpfalz, Zweibruecken,
Simmern, Juelich, Lautern, Veldenz, Berg op Zoom, Ravenstein) in Franken
die Hochstifte Wuerzburg und Bamberg sowie die Reichsstaedte Rothenburg,
Weissenburg, Windsheim und Schweinfurt, die Abteien Waldsassen und Ebrach,
die Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld sowie aus dem Hochstift Eichstaett
die Aemter Sandsee, Wernfels/Spalt, Abenberg, Arberg/Ornbau und Wahrberg
(Vahrnberg)/Herrieden, in Schwaben das Hochstift Augsburg, eine Reihe von
Kloestern (Kempten, Irsee, Wengen, Soeflingen, Elchingen, Ursberg, Roggenburg,
Wettenhausen, Ottobeuren, Kaisheim, Sankt Ulrich und Afra in Augsburg)
und die Reichsstaedte Dinkelsbuehl, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Noerdlingen,
Ulm, Bopfingen, Buchhorn, Wangen, Leutkirch sowie vor allem in Altbayern
selbst die Hochstifte Freising und Passau diesseits von Inn und Ilz. Die
rechtsrheinische Pfalz kam aber an Baden.
1805 erlangte Bayern in den Vertraegen von
Bruenn und Pressburg die Reichsstadt Augsburg, die Markgrafschaft Burgau,
habsburgische Gueter in Oberschwaben, Vorarlberg, Passau, Eichstaett und
Tirol mit Brixen und Trient (im Austausch gegen Wuerzburg). Am 1.1. 1806
stieg es zum Koenigsreich auf. Nach dem Beitritt zum Rheinbund am 12.7.1806
gewann es Ansbach (im Austausch gegen Berg) und zahlreiche kleine Herrschaften,
die Reichsstadt Nuernberg sowie Gebiete des Deutschen Ordens. 1809/1810
erlangte es auf Kosten Oesterreichs das Innenviertel und das Hausruckviertel,
Salzburg und Berchtesgaden, ausserdem Bayreuth und Regensburg, musste aber
Suedtirol an Italien und einen Teil Mainfrankens an das Grossherzogtum
Wuerzburg abgeben. Ein Vertrag mit Wuerttemberg liess im Westen die Iller
zur Grenze werden und Ulm an Wuerttemberg uebergehen. 1815/16 (14.4.1816)
musste Bayern jedoch Tirol, Vorarlberg, Salzburg, das Innenviertel und
das Hausruckviertel an Oesterreich zurueckgeben, erhielt aber seinerseits
das Maingebiet von Wuerzburg bis Aschaffenburg und dazu die linksrheinische
Pfalz zurueck. Die verschiedenen verbliebenen Gebiete wurden unter dem
leitenden Minister Monteglas zu einer straff verwalteten Einheit vereinigt,
welche am 10.6.1815 als drittgroesster Staat widerstrebend dem Deutschen
Bund beitrat, 1808/18 eine Konstitution bzw. Verfassung und 1813 ein einheitliches
modernes Strafrecht (Kriminalgesetzbuch) erhielt und die Universitaeten
Bamberg, Altdorf, Dillingen, Innsbruck und Salzburg aufhob.
Alleiniger Mittelpunkt wurde Muenchen, das
1826 auch die 1800 schon von Ingolstadt nach Landshut verlegte Universitaet
gewann. 1837 wurde das Land neu in sieben Regierungsbezirke (Schwaben,
Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken)
gegliedert, zu denen noch die Pfalz als achter Regierungsbezirk trat. Durch
preussisches Gesetz vom 24.12.1866 wurde das bisherige bayerische Bezirksamt
Gersfeld, das aus Orten der frueheren Herrschaft Gersfeld und der ehemals
fuldischen Aemter Weyhers, Bieberstein und Oberamt Fulda bestand, und der
bisher bayerische Landgerichtsbezirk Orb mit Orten, die 1815 aus dem Grossherzogtum
Frankfurt an Bayern gelangt waren, mit Preussen vereinigt. Am 20./23.11.1870
schloss Bayern als letzter sueddeutscher Staat in Versailles den Vertrag
ueber den Eintritt in das Deutsche Reich ab, bei dem es nach der Verfassung
von 1817 als Reservatrechte eigene Diplomatie, Post, Eisenbahn, Bier- und
Branntweinsteuer sowie beschraenkte Wehrhoheit behielt. Im November 1918
rief der Fuehrer der Unabhaengigen Sozialdemokratie Eisner in Bayern die
Republik aus. Koenig Ludwig III. ging ausser Landes, verweigerte aber jedoch
Abdankung. Gleichwohl wandelte sich das Koenigreich zum Freistaat (Verfassung
vom 12./19.8.1919).
Aufgrund der neuen Verfassung verlor Bayern
im Deutschen Reich fast alle Sonderrechte. Am 1.7.1920 wurde Sachsen-Coburg
mit Bayern vereinigt. Am 9.3.1933 wurde die Regierung des Ministerpraesidenten
Held (Bayerische Volkspartei) durch die Nationalsozialisten verdraengt.
1934 verlor Bayern seine Eigenstaatlichkeit und wurde Gebietskoerperschaft
des Reiches. 1945 kam es zur amerikanischen Besatzungszone, doch wurden
Lindau und die Pfalz der franzoesischen Besatzungszone zugeteilt. Umgekehrt
kam das zuvor thueringische Ostheim zu Bayern. Die Pfalz wurde von Bayern
getrennt und 1946 dem Land Rheinland-Pfalz eingegliedert. Lindau kam 1956
zu Bayern zurueck. Am 1.12.1946 erhielt Bayern eine neue Verfassung. 1949
lehnte der Landtag Bayern das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
wegen unzureichender Beruecksichtigung bayerischer Sonerrechte ab, doch
wurde Bayern Land der Bundesrepublik Deutschland. |