Die
Elbmarschen
Der Uferrand der Elbe weist in seiner ganzen Ausdehnung von
Harburg
bis Cuxhaven eine ziemlich dichte, aeltere Besiedlung auf. Diese laesst
sich nicht nur urkundlich sowie nach Orts- und Flurnamen nachweisen,
sondern
ist noch im 16. Jahrhundert in einer besonderen Verfassungsform, deren
charakteristisches Merkmal das Fehlen von Schoeffen ist,
erkennbar.
Der Zone dieser aelteren Verfassung gehoeren im Alten Land die
Kirchspiele
Twielenfleth, Gruenendeich, Borstel und Teile von Estebruegge und
Neuenfelde
an. Das Kerngebiet bildet die Kehdinger Marsch, die mit Ausnahme des
Kirchspiels
Oederquart ganz dazu gehoert, in Hadeln schliessen sich Otterndorf und
Neuenkirchen
an.
In der Hadler Marsch muss sie fast gleichzeitig mit der
Besiedlung der
Wesermarschen, kurz nach 1106, begonnen haben. Hier traten die beiden
Maechte,
die schon im 11. Jahrhundert in staendiger Rivalitaet zueinander
standen,
auch in der Leitung des Kolonisationswerkes in Konkurrenz: die
Erzbischoefe
von Bremen und die Herzoege von Sachsen. Im Hadler Hochland rief Herzog
Lothar von Supplinburg die Kolonisation ins Leben, waehrend sich die
Erzbischoefe
im Sietland stark am Ausbau der Marsch beteiligten.
Im Bereich der Grafschaft Stade dagegen, also in den
bremischen Marschen,
setzte die Kolonisation erst kurz nach 1140 unter Erzbischof Adalberto
ein. Ein Privileg desselben wird zwar urkundlich genannt, ist aber
nicht
erhalten.
Die oertlichen Leiter der Kolonisation waren in allen Marschen
meitens
Ministerialgeschlechter, die fuer ihre Taetigkeit mit der niederen
Gerichtsbarkeit
in den Kirchspielen belehnt wurden. Als Vorsitzende im
Kirchspielsgericht fuehrten sie den Titel Schultheiss. Entgegen der
bisher
herrschenden Ansicht, koennen Schultheissen auch fuer das Alte Land und
fuer Oederquart nachgewiesen werden. Nur in den beiden groessten
Kirchspielen
des Hadler Hochlandes, in Altenbruch und in Luedingworth, wurden die
Schultheissenaemter
wohl schon seit Beginn der Kolonisation den Gemeinden uebertragen. Die
Ausschaltung adliger Gerichtsherren laesst sich hier wohl nur auf die
Kolonisation
durch Lothar zurueckfuehren; Urteilsfinder sind in allen
Kirchspielsgerichten
Schoeffen.
Der Vergleich der Verfassungen in Verbindung mit urkundlichen
Nachrichten
fuehrte zu dem Ergebnis, dass ein wesentlicher Teil der Kolonisten
hollaendischer
Herkunft gewesen sein muss, der seine Gerichtsverfassung, eben die
fraenkische
Schoeffenverfassung, aus se-ner Heimat mitbrachte. So kann
man auch fuer das Land Hadeln neben der aelteren saechsischen
auch hollaendische Besiedlung annehmen, obgleich
hier keine urkundlichen Nachrichten ueber die Herkunft der Kolonisten
erhalten
sind. Der Prozentsatz der hollaendischen Siedler muss angemessen gross
gewesen
sein, dass er einen bestimmenden Einfluss auf die Einrichtung von
Verfassung
und Verwaltung ausueben konnte.
Die Kolonisten wurden ueberall als persoenlich freie Bauern
angesiedelt.
Wo im Mittelalter vereinzelt Unfreie oder Minderfreie genannt werden,
ist
es immer in der alten Siedlungszone. Die Gruendung der Gemeinden beruht
auf dem freien genossenschaftlichen Zusammenschluss der
Kirchspielleute,
d.h. aller, die in dem betreffenden Kirchspiel eine Hufe besassen.
Diese
Hufe war frei vererblich und verkaeuflich. Auf dem genossenschaflichen
Zusammenschluss beruhte das Recht wie die Pflicht zur Uebernahme der
Kirchspiel-
und Deichaemter. Die oberste Pflicht jedes Kirchspielinsassen galt in
der
Marsch die Erhaltung des Deiches nach dem Grundsatz: de nich will
dieken,
mut wieken. Die Aemter der Deich- und Schleusengeschworenen wechselten
jaehrlich von Hof zu Hof. Der staendige Kampf um den Deich, der als
Lebensgrundlage
der Marschsiedlung straffe Organisation und exaktes Funktionieren der
Selbstverwaltung
verlangte, war eine der wesentlichsten Ursachen fuer die Erhaltung der
baeuerlichen Freiheit.
Schon frueh erfolgte in den Marschen der Zusammenschluss der
einzelnen
Kirchspiele zur Landesgemeinde. Um 1300 war diese Entwicklung ueberall
abgeschlossen: 1274 erschien die "universitas hominum in-sulae
Caddiggie"
(Kehdingen), 1300 die "universitas terrae Hadhe-leric" (Hadeln), 1361
"dat
mene Oldelant" (Altes Land). Die Bezeichnung "terra", die ebenfalls in
dieser Zeit ueberall aufkommt, ist auch fuer das Alte Land schon 1287
belegt.
Unsere Marschen koennen daher in die Reihe der freien
Landesgemeinden
gestellt werden, wie sie auch fuer Friesland, Dithmarschen, die Schweiz
und einige Teile Westdeutschlands genannt werden. Charakteristisch ist
nicht das Fehlen jeglicher Herrschaft ueber der Landesgemeinde, sondern
deren staatliche Abgeschiedenheit gegenueber der Landesherrschaft.
Genau
das gleiche gilt fuer das Land Hadeln, das Land Kehdingen und das Alte
Land.
Die wirtschaftlichen Bedingungen der Kolonisation sind zwar im
ganzen
aehnlich, zeigen hingegen die mannigfaltigsten Abweichungen im
einzelnen.
Wie fuer den gesamten niedersaechsischen Raum wurde auch fuer
die Entwicklung
der Elbmarschen der Sturz Heinrich des Loewen 1180 von entscheidender
Bedeutung.
Das Land Hadeln gelangte unter die Herrschaft Herzog Bernhards von
Askanien
als rechtmaessigen Nachfolger Heinrichs im Herzogsamt, nicht durch
einen
Vertrag, den das Land Hadeln mit dem Herzoge geschlossen haette.
Das Alte Land und das Land Kehdingen als Teile der Grafschaft
Stade
kamen dagegen nach langjaehrigen Kaempfen ebenso wie die Ostemarsch
1236 in den endgueltigen Besitz des Erzbistums
Bremen.
Von nun an ging die Entwicklung in beiden Gebieten
verschiedene Wege,
die von einer urspruenglich sehr einheitlichen Verfassung aller
Kolonisationskirchspiele
zu den differenzierten Verhaeltnissen des 16. Jahrhunderts
fuehrten.
Erst nach 1180 begann allmaehlich in Sachsen die Ausbildung
von Landesherrschaften;
damit parallel vollzog sich die Ausbildung der Landesgemeinden in den
Marschlaendern,
ja diese hatten sogar einen gewissen zeitlichen Vorsprung.
Fuer das Land Hadeln setzte damit eine Zeit ruhiger innerer
Entwicklung
ein. Nach Sueden durch eine breite Sumpfzone ziemlich geschuetzt gegen
das Erzbistum Bremen, bekam es andererseits auch wenig von Eingriffen
der
Herzoege von Sachsen-Lauenburg, deren Macht beschraenkt war, zu
spueren.
Unter dem Einfluss der fuehrenden Kirchspiele des Hochlandes,
Altenbruch
und Luedingworth, richtete sich hier die Entwicklungstendenz auf die
Verdraengung
des Adels aus den Kirchspielgerichten. Mit der Vertreibung der Lappes
aus
Nordleda im Jahre 1382 ist dieses Ziel erreicht. Gleichzeitig dehnte
sich
die Verfassung der Kolonisationkirchspiele auch auf die alten
saechsischen
Kirchspiele Otterndorf und Neuenkirchen aus. Nach 1373 tauchten die
judices
und jurati nicht wieder auf. Das Land Hadeln gelangte damit als
einziges
zu einer vollkommen einheitlichen Durchbildung seiner Verfassung. Im
14.
Jahrhundert, das, wie die zahlreichen selbstaendig von der
Landesgemeinde
abgeschlossenen Vertraege beweisen, die Bluetezeit der Hadler
Selbstverwaltung
war, trat das Land Hadeln nahezu unabhaengig auf.
Das Land Kehdingen nahm, obgleich es mit Ausnahme (Oederquart)
keine
hollaendische Kolonisation aufzuweisen hatte, die gleiche Entwicklung
zur
freien Landesgemeinde. Diese war schon 1274 so gefestigt, dass sie,
geschuetzt
durch das unzugaengliche Kehdinger Moor, welches das Land damals noch
als
Insel erscheinen liess, den Versuch machte, die Herrschaft des
Erzbischofs
ganz abzuwerfen. Das misslang zwar, fuehrte aber nicht, wie im Fall der
Unter-werfung des Stedinger Landes, zur Zerstoerung der alten
Freiheiten
und Selbstverwaltungsrechte des Landes. Es konnte nur wahrscheinlich
gemacht,
jedoch nicht bewiesen werden, dass das Aufkommen der Kehdinger
Hauptleute,
die gleichfalls nicht zu den aeltesten Beamten des Landes gehoerten,
mit
diesen Kaempfen in Zusammenhang stand.
Trotz der verschiedenen Entwicklung hatten diese Marschen im
16. Jahrhundert
eine vollkommen durchgebildete Selbstverwaltung. Daneben nahmen Graefen
die Rechte der Landesherrschaft wahr.
Waehrend im 16. Jahrhundert der Angriff des Fuerstenstaates
auf die
Marschlaender an der Nordseekueste Dithmarschen, Wursten, Butjadingen
und
Friesland einsetzte, die nach heftigen Kaempfen der Uebermacht der
Fuersten
erlagen, bleiben die Elbmarschen von diesem Schicksal verschont. Eben
die
Tatsache, dass sie nicht den Schritt zur vollkommenen politischen
Unabhaengigkeit
getan hatten, bewahrte sie vor dem Verlust ihrer alten Rechte und
Freiheiten.
Sehr zu Unrecht sind die Elbmarschen, besonders Land Hadeln,
in der
Forschung bisher hinter Dithmarschen und Friesland zurueckgetreten, vor
allem deswegen, weil sie es nicht noetig hatten, ihre Freiheit mit
Waffengewalt
zu verteidigen.
Das Verhaeltnis des Landes Hadeln zur Landesherrschaft der
Herzoege
von Sachsen-Lauenburg war durch die jahrhundertelange Bestaetigung der
Privilegien vor der Landesgemeinde beim Regierungsantritt der Herzoege
verfassungsmaessig fest verankert, dass sie sogar das Aussterben des
Herzogshauses
ueberdauerte. So ergibt sich fuer das Land Hadeln die erstaunliche
Tatsache,
dass die Schultheissenverfassung in ununterbrochener Kontinuitaet,-
wenn
auch unter dem Wechsel der Herrschaft des Hauses Sachsen-Lauenburg, der
Koenig von Hannover und von Preussen, und schliesslich in der Weimarer
Republik in ihrer aeusseren Form vom 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1932
erhalten blieb.
Kurzer Abriss der Hadler Geschichte
Deutung des Namens "Hadeln"
Die Hadler Bauern waren "freie Bauern", die um ihre Freiheit
und Unabhaengigkeit
bis in die Zeit des Kaiserreichs gerungen haben.
Um die Bedeutung des Namens "Hadeln" ranken sich neben
Vermutungen und
wissenschaftlichenen Arbeiten auch verschiedene Sagen:
1) Es soll Hadeln soviel wie "hahlen", also "holen" bedeuten,
weil sich
die Einwohner das Land muehsam dem Meere abringen mussten.
2) Der Name stammt von einem Sachsenfuehrer "Hadulat", der das
Land
540 n. Chr. dem Koenig Ernefried von Thueringen in blutiger Schlacht -
nach anderer Aussage mit List und Tuecke - abgenommen haben soll.
3) Lange vor Christi Geburt hat in Daenemark ein maechtiger
Koenig gesessen,
der seinem Sohn Frisca die norddeutschen Marschen als Statthalter
uebergab.
Frisca hatte 7 Soehne und 1 Tochter Wiegmet, die einen Edlen namens
Holderich
heiratete. Als Mitgift erhielt sie einen Streifen Land zwischen Weser
und
Eider. Seitdem heisst dieses Gebiet Wigmodien. Aus dieser Ehe gingen 3
Soehne, Hadelrich, Tiedmar und Kadelin hervor. Jeder bekam einen
Streifen
Land, der nach ihm benannt wurde. Hadelrich = Hadeln, Thietmar =
Dithmarschen,
Kadelin = Kehdingen.
Die Namensforscher streiten sich schon jahrhundertelang um die
richtige
Deutung. Im Jahre 1837 hat Boedekker den Namen mit "Hahlland" = Hohles
Land erklaert. Wilhelm Olbers Focke dagegen behauptet, dass "hadu" =
Haupt,
ein Landvorsprung in die See sei. 1875 uebersetzte Krause, Stade, das
Wort
"Haduloh" als Streitwald oder Kampfheide (altsaechs. hathu = Kampf).
1961
vertrat der bekannte Namenforscher Bahlow die Ansicht, dass der erste
Na-mensbestandteil
"had" = Sumpf, Moor, Moder ist. Plassmann widersprach mit dem Heinweis,
dass der Name Hadeln urspruenglich nichts mit Wasser und Sumpf zu tun
gehabt
habe, da er erst im Laufe des Mittelalters von der Geestlandschaft der
Hohen Lieth auf die Elbmarsch uebertragen worden sei. Bahlow berief
sich
auf das altenglische Wort "heado" = Meer. Der Cappeler Pastor Friedrich
Renner hat um die Mitte des 18. Jahrhunderts in seinem, in der Bremer
Staatsbibliothek
verwahrten, Vocabular u.a. das Wort "hadhe" = Gewitter, erregtes Meer,
aufgefuehrt. Da aber auch das Althochdeutsche "Strit" und das
mittelenglische
"strut" = Streit, mit Bezeichnungen verwandt sind, die die wilde Natur
kennzeichnen (althochdeutsch "struot" = Sumpf, Sumpfwald,
mittelniederdeutsch
"strot" = Gebuesch, oberdeutsch (1321) "struttmatt", 1359
"stritmatten",
dazu die topografischen Bezeichnungen Streitbach, - -berg, -busch,
-feld,
-holz, -wiese, wird man annehmen duerfen, dass das altsaechsische
"hathu"
eine aehnliche Bedeutung gehabt hat. Sie ist zwar nicht unmittelbar
ueberliefert.
Die Form "Hadebusckmersk", die 1496 fuer den sonst als "Hademersck"
geschriebenen
Namen fuer Hademarschen erscheint, und auch die Tatsache, dass die
norwegische
Landschaft Hadeland einst sehr waldreich gewesen ist, duerfte dafuer
sprechen
Haduloh mit "wildes Buschland" zu uebersetzen.
Die Geschichte des Landes
126 - 44 v. Chr. wird die Auswanderung und der Untergang der
Teutonen,
Kimbern und Abbronen geschildert. Das unaufhaltsame Vordringen des
Meeres
soll diesen Staemmen die Wohnsitze geraubt haben.
Plinius berichtet 60 n. Chr. recht ausfuehrlich und drastisch
von den
"armseligen Menschen, die sich kein Vieh halten und sich nicht von
Milch
ernaehren koennen. Nicht einmal wilde Tiere konnten sie jagen, weil es
keine gab, denn ihr Land ist voellig strauchlos. Nur der Fischfang bot
ihnen Nahrung. "Schlamm" trockneten sie, mehr vom Winde als von der
Sonne
und brennen ihn dann. Regenwasser in Gruben gefangen, ist ihr
einzigstes
Getraenk."
804 n. Cr. liess Karl der Grosse einen Teil der vornehmsten
Leute von
beiden Elbufern nach Brabant und Flandern deportieren. Etwa 7 Jahre
spaeter
durften sie wieder in ihre Heimat zurueckkehren.
1100 etwa begann die Eindeichung der Elbe. Genaue Angaben sind
nicht
ueberliefert. Ob der Hadler Elbdeich allmaehlich aus der Eindeichung
der
verschiedenen Warften, im hiesigen Gebiet Wurten genannt, entstand,
d.h.
im Laufe der Jahrhunderte aus einzelnen Privat- oder kleinen
Gemeinschaftsdeichen
zusammenwuchs, oder durch die Initiative des Landesfuersten, des
Herzogs
Lothar von Sachsen, der als Kolonisator bekannt war, gebaut wurde,
laesst
sich nicht mehr feststellen. Moeglicherweise kommt die Eindeichungsidee
von dem Bremer Erzbischof Friedrich; er hat mit der Eindeichung der
Bremer
Laendereien - wie es entsprechende Urkun-den im Bremer Urkundenbuch
beweisen
- um 1106 begonnen. Um diese Zeit soll mit dem "Lande Hadeln" eine
merkliche
Veraenderung vor sich gegangen sein, indem es von der Grafschaft Stade
abgetrennt und zu einer selbstaendigen Grafschaft gemacht wurde. Es mag
dahingestellt sein, ob dieses in Verbindung mit der Eindeichung stand.
Die ersten schriftlichen Auf-zeichnungen ueber den Elbdeich stammen von
etwa 1300.
Die Eindeichung war unter Beruecksichtigung der seiner Zeit
technischen
Moeglichkeiten eine Grosstat. Der Hadler Elbdeich hat eine Laenge von
etwa
20 Kilometer. Die Belastung fuer die Einwohner muss ungewoehnlich gross
gewesen sein und hat bei der Einstellung der persoenlichen Freiheit und
Unabhaengigkeit ohne Zweifel eine starke Fuehrung erfordert.
Zur Eindeichung sind wahrscheinlich die im Deichbau erfahrenen
Hollaender
herangezogen worden, denen man als Gegenleistung, wie beschrieben,
gewisse
Rechte und Freiheiten einraeumte.
1238 Buendnis zwischen Hadeln, Wursten und Hamburg, dass sich
in erster
Linie auf die gegenseitige Unterstuetzung im Handel und in der
Schiffahrt
bezog.
1307 - Pest. Der Ort Luederskoop starb aus. In Sahlenburg
wurden 160
Haeuser leer. Ausserdem noch schlechte Ernte.
1381 - Eine ausgesprochen wohlfeile Zeit. 15 Eier = 1 Pfennig.
1 Tonne
besten Bieres 4 Schilling. 1 Pfund Butter oder Speck 2 Pfennig. Dafuer
erhielten allerdings die Tageloehner neben der Bekoestigung auch nur 1
1/2 Pfg. Tageslohn.
1400 - Otterndorf erhaelt das Stadtrecht.
1407 - Verpfaendung des Landes Hadeln einschliesslich der
Stadt Otterndorf
durch den Landesherrn Herzog Erich IV. von Lauenburg an die Stadt
Hamburg
fuer 1.150 Mark. Wiedereinloesung erfolgte erst 1480 durch Herzog
Johann
IV. von Lauenburg fuer 3000 Goldgulden. Waehrend des Besitzes durch
Hamburg
gab es verschiedene Unruhen, weil die Hamburger gewisse Rechte der
Hadler
aufheben bzw. einschraenken wollten. Hamburg gab schliesslich
nach.
1521 - Erste evangelische Predigt im Lande Hadeln. Anlass fuer
den Bremer
Erzbischof Christoph, das Land in den folgenden Jahren zu ueberfallen,
auszurauben und den Zehnten einzuziehen. Herzog Magnus von Lauenburg
konnte,
da er anderweitig kriegerisch gebunden war, nichts unternehmen.
Bei einem spaeteren Ueberfall durch den Oberst Haensken von
Halberstadt
mit 700 Soldaten wurden in gut 5 1/2 Wochen rund 4560 Tonnen Bier
verbraucht.
Bei ihrem Abzug liessen sie sich noch 100 Gulden geben. Haensken von
Halberstadt
wurde 1530 von Bremern ermordet.
1535 - brandschatzte ein Oberst mit 800 Soldaten und verlangte
13.000
Taler, wovon 8.000 in bar bezahlt wurden, der Rest musste nach Bremen
geschickt
werden.
1547 wurde eine Verheerung des Landes durch den Grafen
Albrecht von
Mansfeld durch eine Zahlung von 4000 Taler abgewendet. Die Haelfte
musste
in 10 Tagen nach Berderkesa und der Rest einen Monat spaeter gezahlt
werden.
1554 - mussten an den "Penninckmeister und Schriver " des
Herzogs Heinrich
von Braunschweig als des Kaisers oberster Feldherr 10.000 Taler nach
Jork
im Alten Lande gezahlt werden, weil das Land dem Feinde des Kaisers,
dem
Grafen von Mansfeld, Geld und Proviant hat zukommen lassen.
1577 - Herzog Franz von Lauenburg, der Landesherr, erhob eine
Tuerkensteuer
von 16.000 Taler.
1605 - Pest, die sich ueber 3 Jahre hinzog. Im Lande Hadeln
mehr als
3000 Tote. In Wanna hat man mangels Holz sogar den Kirchenboden zu
Saergen
verarbeitet.
1616 - brannte das Schloss zu Lauenburg ab. Daraufhin hat
Hadeln dem
Herzog eine Brandsteuer von 8 Schilling je Morgen Land bewilligt. Die
Steuer
wurde unter der Bedingung gewaehrt, dass sie als eine Freiwillige
anerkannt
wird. Bei dem Feuer sind fast alle historischen Hadler Urkunden mit
verbrannt.
1618 bis 1648 hohe steuerliche Belastungen waehrend des
30jaehrigen
Krieges. Neben den ueblichen Kosten fuer die Lauenburger Herzoege waren
es rund 700.000 Taler, die die Hadler aufbringen mussten.
1658 - zahlte Hadeln 30.00 Taler an den Generalmajor
Arentsohn, der
Bremervoerde vom Januar bis zum Mai belagerte. Das Land Hadeln musste
sich
das Geld leihen, konnte es aber 1659 bereits zurueckzahlen.
1677 - Tabakrauchen auf der Strasse wurde durch eine
Verordnung des
Herzogs bei 10 Rthl. Strafe verboten. Es wurde das Umwuehlen des
Friedhofes
durch die Schweine sehr geruegt. Diese sollten - wenn man ihrer habhaft
wird - dem Armenhaus zur Verfuegung gestellt werden.
1689 - 20. September, starb Herzog Julius Franz von Lauenburg,
der letzte
seines Stammes. Um die Erbfolge als auch den Besitz des Landes Hadeln
setzten
viele Streitigkeiten ein. Die beiden Toechter des Herzogs, der Herzog
Georg
Wilhelm von Celle und Lueneburg, der Kurfuerst von Sachsen und Koenig
von
Polen und der Fuerst von Sachsen- Anhalt erhoben Ansprueche. Die Folge
war, dass das Land unter kaiserliches Sequester fiel.
1717 - richtete die Weihnachtsflut grossen Schaden an. 1430
Deichruten
(1 Deichrute ca. 5 Meter) wurden weggerissen. Das Land wurde
ueberschwemmt
und stand bis zu 10 Fuss (1 Fuss ca. 29,2 cm) unter Wasser. Es
ertranken
im Lande Hadeln insgesamt 311 Menschen, 6235 Rinder, 1365 Pferde und
viel
anderes Vieh, 79 Haeuser stuerzten ein.
1718 - am 25.02. eine neue Sturmflut, die den Schaden noch
vergroesserte.
1731 - am 1. Mai kam das Land an Georg II., Koenig von
Gross-Britannien,
Kurfuerst von Hannover und Braunschweig. Damit hoerte das kaiserliche
Sequester
auf. Die feierliche Uebergabe erfolgte am 23. Juli 1731. Schon im
Oktober
desselben Jahres beantragte der Koenig eine Landessteuer von 10.000
Reichstaler
und die Einquartierung einer Kompanie Infanterie auf Landeskosten. Die
Einquartierung wurde auf 30 Mann herabgesetzt, die Landessteuer aber
blieb.
1735 - wurde das Tragen von Trauerkleidung durch das
Dienstpersonal,
das Bekleiden der Kutschen und des Geschirrs mit schwarzem Tuch
verboten.
Auch die ueppigen Leichenmahle, die schon 1716 verboten waren, wurden
mit
einer Strafe von 100 Gulden belegt.
1736 - Verordnung des Koenigs Georg II. gegen die
Widerspenstigkeit
der Kinder, die soweit ging, dass diese Hand an ihre Eltern legten.
Zuchthaus
oder Karreschieben wurde als Strafe vorgesehen.
1740 - ein hollaendischer Schiffer bringt Rapssaat nach
Hadeln. Die
Einsaat fiel guenstig aus und fand viele Nachahmer.
1756 - Beginn des 7jaehrigen Krieges. Hannover kaempft mit
Oesterreich
(Maria Theresia) gegen Preussen (Fr.d. Grossen). Franzoesische Dragoner
erpressen das Land, werden aber vertrieben. Das Land muss Trainknechte
und 4spaennige Wagen zum Getreidetransport stellen und gefangene
Franzosen
verpflegen. Die Verpflegungskosten betrugen insgesamt 21.858 Mark und 2
Schill.
1759 - Hadeln soll Rekruten stellen, beruft sich aber auf das
Privileg,
keine Rekruten stellen zu brauchen; bewilligt aber zur Abloesung 20 -
25
Rthl. je Mann, unter der Bedingung, dass diese Zahlung als
ausserordentliche
Kriegssteuer anerkannt wird. Dem wird entsprochen.
1761 - Hadeln muss 200 tuechtige Pferde, 5 Fuehrer mit 50 Mann
auf 14
Tage - ohne Hin- und Rueckreise - nach Hannover stellen. Statt
geforderter
133 Rekruten und 33 Trainknechte begnuegt sich Hannover mit 166
Trainknechten,
die im Lande angeworben wurden.
1769 - Die jeweils dritten Feiertage (Ostern, Pfingsten und
Weihnachten)
werden abgeschafft.
1781 - wurde verordnet, dass keine Schauspieler im Lande
aufgenommen
werden und keine Schauspiele stattfinden, dieses sei den Leuten
schaedlich.
1787 - zum ersten Male Impfung gegen Blattern; kein Kind ist
trotz der
herrschenden Epidemie gestorben.
1793 - sollen 205 Rekruten gestellt werden. Das Land zahlt
eine Abfindung
von 21 Rthlr. je Mann.
1795 - 800 Mann hann. Infanterie besetzen Schloss und Amt
Ritzebuettel.
Hadeln muss Kriegskosten stellen. Kosten: 13.385 Mark 12 Schill.
1801 - ruecken 24 000 Preussen in Kur-Hannover ein, weil
Gr.Britannien
- Personalunion mit Hannover - sich die Seeherrschaft anmasste. Hadeln
wurde im April besetzt. Die Kosten fuer die Zeit vom April bis November
betrugen 63.119 Mark 20 Schill. Bis 1806 war das Land abwechselnd unter
franzoesischer, hannov. oder preussischer Besetzung.
1810 - wurde Hannover einschliesslich Hadeln dem
franzoesischen Koenigreich
Westfalen einverleibt.
1812 - sind von Hadeln 40 Rekruten mit nach Russland genommen,
von denen
5 gestorben und 2 in russische Dienste getreten sind.
1813 - Aufstand in Hadeln, nachdem Hamburg von den Franzosen
geraeumt
war. Hadeln stellt freiwillig fuer die Legion statt 20 berittener
Husaren
30.
1814 - Kurfuerstentum Hannover wird Koenigreich.
1820 stirbt Georg III., es folgt Georg IV.
1845 - Ausweisung des in Otterndorf lebenden Hoffmann von
Fallersleben
durch die hann. Regierung. Er geht nach Hamburg. 43 Hadler senden ihm
dorthin
eine Huldigungsadresse.
1853 - wird der Hadler-Kanalbau in Angriff genommen.
1866 - Hannover wird als Folge des deutsch-oester. Krieges von
Preussen
besetzt. Hadeln wird preuss. Kreis.
1879 - Bau der Eisenbahn Harburg-Cuxhaven durch eine belgische
Eisenbahnbaugesellschaft;
Inbetriebnahme 1881. Uebernahme durch den Staat 1890.
1884 - Aufloesung der Hadler Staende; dafuer Kreistag.
1932 - Zusammenlegung der Kreise Hadeln und
Neuhaus/Oste.
1968 - Gebiets- und Verwaltungsreform; das Land Hadeln wird
zum Grosskreis
Cuxhaven geschlagen.
Die Gemeinden Osterbruch, Neuenkirchen, Nordleda und die Stadt
Otterndorf
schliessen sich zu einer Samtgemeinde mit dem Namen "Samtgemeinde
Hadeln"
zusammen. So bleibt der jahrhunderte alte Name in dieser Institution
erhalten.
Contributed by Heiko Voelker, April 10, 1996
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