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Die Kinder des Paul II (334) und der Berta Hoffmann sind:
(353) a) F e r d i n a n d I , geb. 1895 in Amerika.
(354) b) L u i s e , geb. 1896.
(355) c) B e r t a , geb. 1899.
Die Kinder des Otto III (335) sind:
(356) a) F e r d i n a n d II, geb. 1905.
(357) b) O t t o I V , geb. 1907.
Die Kinder des Karl (345) und der Hilda Clason sind:
(358) a) R u d o l f , geb. 18. Juli 1898 in Stuttgart.
(359) b) G e r d a , geb. 12. August 1899 in Stuttgart.
(360) c) R i c h a r d , geb. 27. Mai 1902 in Stuttgart.
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Zu (353) - (355). Heraldisch-genealog. Blätter, 1907, Nr. 3. S.
44; Mitteilungen des Herrn Friedr. Frh. v. Gaisberg-Schoeckingen.
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Seite 169
III. Abschnitt.
Der Gueterbesitz.
Die Familie Moser von Filseck war in fortlaufender Zeittolge von 1557-1717,
also 160 Jahre hindurch, in Wuerttemberg
begütert und von 1568-1717 beim schwäbischen Ritterkreis
immatrikuliert (1). Der hauptsächliche Grund, warum keine
dieser Besitzungen bei der Familie verblieben ist, ist wohl darin zu
suchen, daß mit Ausnahme von Eschenau nie eines dieser Guter zum
Familienfideikommiß mit Primogenitur oder Majoratsfolge gemacht worden
ist, und als Eschenau ein solch
vinkulierter Besitz wurde, setzte der Stifter eine Folgeordnung ein,
die nichts weniger als geeignet war, die Erhaltung des
Guts in der Familie zu bewirken.
Im folgenden sind die Besitzungen nach dem Zeitpunkt ihres Erwerbs chronologisch
beschrieben.
l. Die Eisenbergwerke im Brenz- und Kochertal.
Am 13. Dezember 1557 kauften Herzog Christoph von Württemberg,
Martin Eisengrein, Bürger zu Stuttgart, Michael Daur,
Bürger zu Heidenheim, und Balthasar Moser (Nr. 10), Bürger
zu Göppingen, letztere drei miteinander verschwägert, um
10 000 f1. von Jörg Besserer und Hans Walter Ehinger, Bürgermeister
zu Ulm, die von den letzteren seit 1541 innegehabten
Eisenwerke in der Herrschaft Heidenheim, nämlich in dem Rauhenbuch,
an dem Wellisberg, Retzenberg, dem
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(1) Bei Burgermeister, Thesaurus juris equestris T.
I, p. 335 wird gesagt, daß die Moser von Filseck das Rittergut
Utzwingen im Kanton Kocher besessen haben. Vgl. auch
J. J. Moser, Geneal. Nachrichten, S. 69. Von den
versehiedenen Utzwingen oder Utzmemmingen kann es
sich der Sachlage nach nur um das Utzwingen bei Nördlingen
handeln. Nachforschungen im Fuerstl. Oett.-Wallersteinischen
Archiv zu Wallerstein haben ergeben, daß das
Rittergut Utzwingen von 1586-1593 als Oettingen-Wallersteinisches
Mannlehen im Besitz des Oettingischcn Kanzlers
Dr. Jakob Moser gewesen ist, d e r a b
e r n i c h t z u r F a m i l i e M o s e r
v o n F i l s e c k g e h ö r t.
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Seite 170
Berg bei Hermaringen und in Mergelstetten (1), ferner die Schmelz- und
Eisenwerke in Unter- und Oberkochen, insgemein die Brenz Kochertalwerke
genannt (2).
Aus ihrer Vorgeschichte sei erwähnt, daß sie zum erstenmal
genannt werden Von da ruhte der Betrieb in der Herrschaft Heidenheim wieder
bis 1741, wogegen das Kloster Königsbronn eifrig Bergbau trieb. Von
seiten Württembergs fanden Belehnungen mit Eisengruben seit 1511 statt.
Im Jahr 1515 erlaubte Herzog Ulrich von Württemberg seinem Erzmarschall
Thumb von Neuburg, in der ganzen Herrschaft Heidenheim Eisen und anderes
Erz zu graben und zu schmelzen, ausgenommen in den drei an den Rat Burkhard
Fürderer von Stuttgart von der Herrschaft Heidenheim verliehenen Bergen,
dem Retzenberg,
Wellisberg und Rauhenbuch.
Die Schmelz- und Eisenwerke in Unter- und Oberkochen gingen vom Stift
Ellwangen zu Lehen (3). Die Eisenwerke in der Herrschaft Heidenheim verwandelte
Herzog Christoph am 20. Mai 1558 in ein Erblehen, wonach den drei Mitgewerkern
vergönnt war, neben ihm je zu 1/4 in den genannten Gegenden nach Eisenerz
einzuschlagen, zu graben und zu schmelzen, dafür sollte dem Fürsten
für den Zehnten jährlich 80 fl. gegeben werden, dazu jeder Zentner
10 % billiger denn sonst zu kaufen sein; von jeder neuen Grube sollten
jährlich 15 fl., von jedem veränderten und verkauften Viertelsanteil
der Gewerkschafter von jeder Veräußerung von Schmelzhütten
und Schmieden l fl. Weglösin und 1 fl. Handlohn entrichtet werden
(4). Im übrigen hatten die Gewerker beim Schürfen, beim Ausbau,
beim Schmelzen, Schmieden, und beim Vertrieb des verarbeiteten Rohmaterials
freie Hand.
Im Jahr 1582 verlieh das Kloster Königsbronn mit Einwilligung des
Herzogs Ludwig von Württemberg seine Eisenwerke zu
Königsbronn und am Itzelberg an die drei Privatgewerker auf 20
Jahre.
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(1) Rep. Heidenheim S. 20 f. Vgl. auch die Aufsätze
in den Württ. Jahrb. Jahrg. 1821, 1822, 1823; OA.-B. Heidenheim. S.
79 ff. und die Zitate das. S. 80.
(2) J. J. Moser, Geneal. Nachrichten, S. 69 erwähnt,
daß auch Bergenweiler und einige Bergwerke dabei der Familie gehört
haben sollen. Da J. J. Moser von dem Moserschen Besitz
der Brenz und Kochertalwerke sonst. nichts erwähnt, so sind
natürlich diese damit gemeint, in deren Bezirk
Bergenweiler ja liegt. Das Dorf Bergenweiler war ritterschaftlicher Besitz.
Dass Balthasar Moser es besessen hat und mit ihm beim
Ritterkanton Kocher immatrikuliert war, kann nicht angenommen
werden, denn mit Filseck und Weilerberg fand die erste
Rezeption in die schwäbische Reichsritterschaften statt.
(3) Rep. Ellwangen, S. 1303.
(4) Rep. Heidenheim, S. 21 .
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Seite 171
Zu Anfang des Jahres 1598 traten die Erben der drei Gewerker (Balthasar
Moser war am 4. Mai 1597 gestorben) wegen
Verkaufs ihrer Anteile mit Herzog Friedrich in Unterhandlungen, die
am 22. Januar 1598 zum formellen Kaufe führten. Die
Kaufsumme betrug 47 414 fl., 37 kr. (1). Gegenüber dem Ankaufswerte
bedeutete das eine Preissteigerung von 37 414 fl. und für jeden einzelnen
Gewerker einen Gewinn von 9 371 fl. Das Anlagekapital und der Aufwand für
Neuanlagen und
Melioriationen waren schon durch den Gewinn, der aus den Verkäufen
erzielt worden war, hinlänglich gedeckt (2).
Die Übergabsurkunde nennnt als zu der Eisenbergwerksgerechtigkeit
gehörig:
1.5 Erzgruben und Berge: am Rauhenbuch, am Hermaringerberg, am Katzenberg,
am Wellenberg und am See;
2. Schmelz-, Schmied- und Kohlhütten zu Heidenheim am See;
3. 2 Schmieden samt 2 Häusern zu Mergelstetten;
4. Schmelzöfen und Schmieden zu Königsbronn und Itzelberg
und eine 1591 zu Itzelberg neu erbaute Blechschmiede samt
einer Kohlhütte und den Wassern daselbst (3).
Für die Mosersche Quote des Kaufschillings gab der Herzog das Gut
Oberenisingen an Zahlungsstatt (4).
2. Die Eisenwerke In Michelstadt Im Odenwald.
Ueber den Erwerb, die Besitzverhältnisse, die Art des Betriebs
über den Umfang und die Dauer dieses Besitzes konnte
Näheres leider nicht ermittelt werden (5). Man wird in der Annahme
kaum fehl gehen, daß der Erwerb durch Balthasar IV
(6) (10) ungefähr um dieselbe Zeit geschah wie derjenige der Brenz-
und Kochertalwerke.
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(1) Rep. Heidenheim W., S. 25.
(2) Württ. Jahrb., a. a. 0.
(3) Das.
(4) Vergl. unten Oberensingen.
(5) Auf eine Anfrage beim Gr. Hessischen Staatsarchiv
wurde erwidert, daß sich dort keinerlei Akten befinden. Aus dem
Gräflich Erbachischen Gesamthaus-Archiv zu Erbach
im Odenwald waren nur die um Text verwendeten Notizen zu
ermitteln.
(6) Gräfl. Erbachisches Archiv: 1572 Nov. 17.
Balthasar Moser unterschreibt mit Graf Georg III die Instruktion fuer den
zum Faktor gewählten Matthäus Feucht. - 1588 März 20. Balthasar
Moser von Filseck ernennt mit Graf Georg III den Joh. Newe
zum Faktor des Michelstaedter Eisenwerks.
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Seiten 172 + 173
1572 kommt Balthasar IV urkundlich zum erstenmal als Inhaber, bezw.
Mitinhaber der Eisenwerke vor. Vermutlich waren
Balthasar IV und die Grafen von Erbach gemeinsame Besitzer (1), denn
die Ernennung von Beamten geschah von 1572-1595
gemeinschaftlich durch den regierenden Grafen Georg III von Erbach
und Balthasar IV, nach dessen Tod 1595 durch dessen
Sohn Balthasar V (129), Stättemeister in Schw. Hall. 1608 war
Graf Friedrich Magnus v. Erbach wieder im Alleinbesitz des ,,untern Hammers".
3. Filseck,
ein zur Pfarrgemeinde Uhingen, OA. Göppingen, gehöriges Schloß
mit Rittergut. Es liegt auf einem 356 m hohen Vorsprunge
der Hügelkette. die sich fast 2 Stunden von Uhingen bis ueber
Göppingen hinauf dem linken Filsufer entlang ausbreitet, und
schaut mit seinen zwei Ecktürmen von seiner waldigen Höhe
ueber die Fils, die hier eine Biegung macht, freundlich ins Tal
hinab.
Am 10. Januar 1568 kaufte der Bürgermeister von Göppingen
Balthasar Moser (10) von den drei Brüdern Reuss von
Reußenstein das Gut Filseck um 14 210 fl. als freies Eigentum
mit aller hohen und niedern Obrigkeit. Dasselbe bestand aus
dem Schloß, mehreren Gütern mit 600-700 Obstbäumen,
600 Jauchart Wald, einem Fischwasser in der Fils, fünf
Fischweihern, dem Weilenbergerhof, einem Gut zu Sparwiesen, der Schenkenmühle
zu Albershausen, 14 Lehen zu Uhingen
und einem Drittel am Hirtenstab daselbst. Das Schloß selbst war
in sehr schlechtem Zustand (2). Zu dem Besitztum gehörten
173 Leib-
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(1) Württ. Jahrb., a. a. 0.
(2) OA.-B. Göppingen, S. 297; Rep. Göppingen.
S. 90. Der Kaufbrief lautet:
,,Wir Nachbenannte, mit Namen Hantz, Georg und
Carl die Reißen von Reißenstein zn Villß-Eck, Gebrüder,
aller drey
weyland des Edlen vnd Wilhelm Reussen vom Reißenstein
seel. eheliche Söhne, deßgleichen und mit Ihnen Ich Hannß
Eberhard von Holderstein, an statt von wegen Apollonia
Holdermaennin, gebohrener Reußen meiner freundlichen lieben
Ehe-Gemahlin, und dann Ich Maria Agatha Reussen, gebohrne
Späthen, vorgenannts Wilhelm Reißen seel. gelassene Wittib,
als die Mutter, bekennen sammentlich und thun kund
aller männiglich mit diesem Brieff, fuer Uns, alle unsere Erben,
Erbens-Erben und deren Nachkommen, die wir zu folgendem
Coctract gleich Uns vestiglich obligiren, und verbinden thun, daß
wir gemeiniglich und unverscheidenlich, mit keinen Listen oder Gefährden
hinterkommen, sondern mit wohlbedaechtlichem Sinn und Muth, auch guter
zeitiger Vorbeybetrachtung, fürnemlich mit Wissen, Rath und Zuthun
Unserer freundlichen lieben Vettern und Verwandten, auch anderer
guten Herrn und Freund hernach benannt, allein von Unser aller mehrern
und bpessern Nuzens und Frommens wegen, eines freyen steten, festen, ewigen
und immerwährenden Kauffs, wieder nach Ordnung der gemeinen und sonderlichen
Rechten, Gesezen, Gewohnheiten, oder Gebräuchen, auch an allen Enden
und Orten und vor allen und jeden Leuten, Richtern und Gerichten, beeder
geistlichen und weltlichen, für alles männiglichs widertheilen
oder absprechen, zum allerhöchsten und besten Bestand, Wirkung, Krafft
und Macht hat, haben soll, kann oder mag, aufrecht, redlich und beständiglich
verkaufft und zu kauffen geben haben, auch hiemit
und in Krafft diß Brieffs, frey und williglich, wissentlich und wohlbedächtlich,
verkauffen und zu kauffen geben, dem Ehrenhafften und Fürnehmen, BaIthasar
Mosern, Burgermeister zu Göppingen, allen seinen Nachkommen
und Erben, benamtlich und ernstlich Unsern Siz oder Schloss Fills-Eckh,
als ein recht eigentuemlich frey-Edelmanns-Gut, dessgleichen den Flecken
Binßwangen, so von dem loeblichen Haus Wuerttemberg zu Lehen
ruehret, beedes, das Eigentum und Lehen, mit allem Begriff auf Gezirk,
desgleichen das gemeldet Eigentum mit aller hohen und nidern Obrigkeit,
Gerechtigkeiten und Gewaltsame, Zu- und Eingehoerungen, es seye an Haeusern,
Scheuren, stadeln der Staellen, Hof-Raithin, Gaerten, Aeckern, Wisen, Wassern
Weyhern, Fischenzen, Wälsteeg, Mühlen und Muehlstetten, eigen
Leuten, derselbigen Frohndiensten, Freveln, Bußen, Rügungen,
Handlohn, Weegloesin, ewigen oder ablösigen Gülten oder Zinsen,
an Geld, Früchten Hünern und allen andern Nuzungen,
Einkommen und Gefaellen, zu Holz und Feld, ob und
under Erd, gesuchts und ungesuchts, es wäre hierin benennt oder nit,
gar und ganz nichts davon ausgenonmrnen, noch hinandgesetzt, wie das alles
in einem sonderlichen dessenthalb gemachten urkundlichen und besigelten
Libell oder Register von Stuck zu Stuck specifice begriffen ist, und weyland
obgemelter Unser lieber Junkher, auch alle seine liebe Alt-Vordern seelige,
gehörter massen vil und lange Jahr, auch wir bissanher, nemlich Binßwangen
mit seiner Maaß eines Teils Erb-Lehen empfangen und getragen, und
das andere als ein ledig Eigentum, sonderlich mit der angezogenen hohen
und nidern Ober- und Gerechtigkeit, innegehabt, besessen, geübt, gebraucht
und genossen, alles fernern Inhalts der alten und neuen Lehen-Kauffs- auch
anderer Brieff und Sigel, Rodel und Registern, die wir Ihme, Käuffern,
neben gegenwärtiger Fertigung, als billig ist, von Unsern zu Seinen
Handen übergehen und zugestellt haben etc. Actum und Datum auf
den 10 den Tag Monats Januarii im Jahr Christi, Unsers Erloesers, 1568
gezehlet.
Hans Reiß
Jerg Reiss
v. Reißenstein
v. Reißenstein
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eigene (Reg. Nr. 76). Filseck war dem schwäbischen Ritterkreis,
Kanton Kocher inkorporiert, als dessen Mitglied Balthasar zufolge dieses
Besitzes aufgenommen wurde. Daß Balthasar und sein Bruder Valentin
am 4. März 1573 geadelt worden sind, ist an anderer Stelle erwähnt
worden. Es ist ein Irrtum des Adelbriefs, daß er beide Brüder
als Besitzer von Filseck und
Weilerberg anführt. Balthasar war der Alleinkäufer und Alleininhaber.
Nach nur fünfjährigem Besitz, am 21, Dezember 1573, verkaufte
Seite 174
Balthasar Filseck mit Zubehör an Dietrich von Gemmingen um 17 000
fl. (1).
Aus der Vorgeschichte dieses Ritterguts sei erwähnt, daß
1261 bereits Villesecke genannt wird (2). Die Burg gehörte den
Grafen von Aichelberg, von denen sich ein Zweig nach derselben schrieb.
1316 kam Filseck an Württemberg. Graf Diepold
von Aichelberg, der ältere, verkaufte in genanntem Jahr mit Gunst
und gutem Willen seiner Söhne Ulrich und Albrecht und
seiner übrigen Kinder dem Grafen Eberhard von Württemberg
um 800 Pfund Heller ,,die Burch ze Vilsegge und was wir
dazu kauften umb unsern Swaher seligen Herrn Ulrichen von Rechberg,
im Holze, im Velde, Lüte und Gut, gesucht und
ungesucht, und zwen Höfe, die heissent ze Bettenwiler und was
darzu gehört".
Später finden wir die Reuß von Reußenstein zu Filseck
gesessen und zwar in allodialem Besitz. 1379 verkauft Hans Rüß
alle seine zu Filseck gehörigen Leute und Güter zu Uhingen
seinen fünf Söhnen. 1553 bot Wilhelm Reuss von Reußenstein
das Gut dem Herzog Christoph von Württemberg zum Kauf an, der
aber nicht dazu geneigt war, worauf die drei Söhne des
inzwischen verstorbenen Wilhelm Filseck, wie schon erwähnt, an
Balthasar Moser veräußerten.
Das Rittergut mit dem vor ungefähr 260 Jahren erbauten Schloß
mit altfränkischer Einrichtung, besteht heute aus 113 Hektar
Acker, Wiesen und Weide und 98 Hektar Wald.
Zum Rittergut Filseck gehörten zurzeit des Besitzes des Balthasar
Moser: der C h a r l o t t e n h o f , Hof mit fünf Einwohnern,
ganz eben. 1/4 Stunde südwestlich von Filseck gelegen, S c h
a f h o f, Weiler 1/2 Stunde südwestlich von Filseck, am Butzbach
gelegen, der ca. 1700 als Weiler an der Stelle der bei Albershausen abgegangenen,
zum Rittergut Filseck gehörigen, Schenkenmühle angelegt wurde,
B e t t e n w e i 1 e r , abgegangener Weiler bei Albershausen, bestehend
aus zwei Höfen, W e i l e n b e r g e r h o f , früher
auch Eulenhof genannt, Weiler auf der Höhe zwischen Filseck und Schafhof
gelegen. 1573 stand hier noch das Schloß Weilerberg; im Adelsdiplom
steht ausdrücklich, dass die Moser sich nach ihren Schlössern
Filseck und Weilerberg zu nennen berechtigt sein sollen.
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(1) Rep. Göppingen W. S. 90.
(2) Das Königreich Württemberg, Bd. IV,
S. 206; OA.-B.Göppingen, S. 295 ff.; Göppinger Zeitung 1905,
Nr. 198.
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Seite 175
4. Buenzwangen,
Dorf mit 437 Einwohnern, im O.A. Göppingen, wurde von Balthasar
(10) mit Filseck käuflich um 8000 fl. erworben. Da der
Ort württembergisches Lehen war, so war eine Neubelehnung notwendig,
die jedoch Herzog Christoph verweigerte.
Vielmehr löste derselbe die Besitzung um 8000 fl. bereits am 7.
März 1568 ein, nachdem sie nur zwei Monate in Moserschen Händen
gewesen war.
Die Burg, welche einst in Bünzwangen stand, war schon 1568 gaenzlich
zerstört oder abgebrochen (1).
5. Der Freihof zu Faurndau.
Am südwestlichen Ende der Gemeinde Faurndau liegt der sogenannte
Freihof. Nach dem Kellereilagerbuch von 1477
bestand er aus einem Maierhof, in welchen 9 Sölden zinsten, aus
einigen Häusern und dem ,,Schwallbrunnen", auch der
Sauerbrunnen Lengenwang genannt, wo bereits 1524 ein Bad und ein Wirtshaus
standen (2).
Am 5. April 1589 verkauften die Brüder Hippolyt und Gall die Wussibenzen,
Einwohner zu Faurndau, den Freihof um 2800
fl. an Dr. Johann Moser (126) (3). Als letzterer 1590 starb, erbte
den Hof dessen einziger, aber unmündiger Sohn Balthasar
III (137), der schon 1594 das Zeitliche segnete. Nun kam der Hof durch
Erbgang an den Vater des Johann, Balthasar IV (10),
der als Vormund seines Enkels dem Gut bereits am 6. November 1592 von
Herzog Ludwig gegen Bezahlung von 1300 fl. die
Befreiung von Gülten und Zehnten erworben hatte (4).
Im Besitze des Balthasar IV blieb das Gut bis 1595 dann vererbte es
sich auf seinen ältesten Sohn Wilhelm (130) der 1607
starb. Dessen Witwe Maria Magdalena verkaufte den Hof am 3. Februar
1610 an den Bruder ihres + Mannes, Bernhard (135) (5). Dieser erhielt am
27. Dezember 1610 von Herzog Johann Friedrich gegen 150 fl. eine beschraenkte
Gerichtsgewalt, wonach er bis zu drei Tagen Gefängnis
--------------------
(1) OA. B. Göppingen, S. 170; Pflegeberichte
OA. Goeppingen, Rathausregistratur Binzwangen; Rep. Göppingen W.,
S. 7.
(2) OA.-B. Göppingen S. 195.
(3) Rathausregistratur Faurndau, Freihofakten; Rep.
Stuttgart W., S. 22. Nach diesen beiden Zeugnissen ist über den Zeitpunkt
des Ankaufs durch Dr. Johannes Moser kein Zweifel
mehr. Unrichtig daher Königreich Württemberg, Bd. IV, S. 196,
wonach der Freihof schon 1580 Moserscher Besitz gewesen
sein soll.
(4) Freihofakten.
(5) Freihofakten.
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Seite 176
und drei ? Heller Strafe verfügen durfte (1). Den Umfang des Freihofgebietes
vergrößerte Bernhard 1611 durch den Ankauf
eines Waldes auf Faurndauer und Jebenhauser Markung, und 1613 durch
Ankauf des 21 Morgen umfassenden ,,Spitzwaldes".
Zu der Jagd auf eigenem Grund und Boden erwarb er die Niederjagd auf
der ganzen Faurndauer Markung (2). 1613 wurden
auch die Gemeindefronen abgelöst (3). Nach dem Tode Bernhards,
1619, erbten dessen Söhne Ludwig (154) und Johann
Bernhard II (155) den Freihof. Am l. September 1623 verzichtete Herzog
Johann Friedrich gegen Zahlung von 1736 fl. 40
kr auf die Lehenshoheit. Der damals 72 Jauchart Acker und 14 Tagwerk
Wiesen umfassende Freihof war nunmehr freies
Eigentum der beiden Brüder (4). Der Schätzungswert betrug
ca. 5200 fl. Am 25. September 1623 verkaufte Ludwig seine Hälfte und
am 11. November desgleichen Jahres Johann Bernhard die seinige an den Obersten
und Ritter Bernhard Schaffalitzky von Muckendell (5). Die Bad- und Wirtschaftsgebäude
waren schon früher, um 1610, an die Herrschaft verkauft worden, welche
sie 1620 bis 1630 an die Sauerbrunnenquelle in Göppingen versetzte
(6).
Zu Mosers Zeiten war das Haus von einer Mauer mit Ecktürmen umgeben.
Teile der Mauer stehen heute noch. An zwei
Stellen sieht man das Wappen eines Schaffalitzky und seiner Frau, geb.
von Witzleben. Das Innere des geräumigen Hauses
mit der großen Treppe. die mit einem geschnitzten eichenen Geländer
versehen ist, verraet noch heute den ehemaligen
Adelssitz.
6. Oberensingen.
Das zum Kanton Kocher gehörige Rittergut Oberensingen mit dem aus
den Trümmern der äußern Burg 1600 ff. aufgebauten
Schlößchen liegt 1.8 km nordwestlich von der Oberamtsstadt
Nürtingen an der Einmündung des Aichtals in das des Neckars
an der linken Seite des Flusses, größtenteils eben.
Wie schon erwähnt, verkauften die Erben des Balthasar IV (Nr.124-135)
ihr Viertel an den Brenz- und Kochertalwerken an
Herzog Friedrich von Württemberg.
--------------------
(1) Freihofakten.
(2) Freihofakten.
(3) Freihofakten.
(4) Rep. Göppingen W., S. 22.
(5)Freihofakten.
(6) OA-B. Goeppingen, S. 195.
--------------------
Seite 177
Die 10 371 fl. betragende Mosersche Quote des Kaufschillings wurde vom
Herzog durch Ueberreichung des Guts Oberensingen zu freiem Eigentum beglichen.
Die Erben Balthasars IV überwiesen aber Bernhard (135) mit seinem
väterlichen Erbteil auf dieses eben erworbene Gut (1).
Die Besitzung bestand aus dem in den Jahren 1600-1620 von Heinrich Schickard
wieder aufgebauten äußeren Schloesschen
mit Mauerhaus und Badstube, 3 Morgen Wald, 2 Morgen Gärten, 8
Morgen Wiesen, 16 Jauchart Äcker, 59 Morgen Hanfland
und einem Fischwasser, welche Liegenschaften zusammen zu 13 200 fl.
veranschlagt waren (2).
Das Gut zahlte weder Zinsen noch Steuern noch Guelten oder andere Abgaben.
Jeder Besitzer hatte das Recht, 30 Morgen
Feld hinzuzukaufen und so viel Vieh wie jeder andere Dorfbewohner auf
die gemeine Weide zu treiben (3).
Nach dem Tode Bernhards (1619) ging Oberensingen auf seinen Sohn Ludwig
(154) ueber, für den seit 1646 während seiner vielfachen Abwesenheit
sein Sohn Christoph Ludwig (157) die Verwaltung führte. Dauernden
Aufenthalt in Oberensingen nahm Christoph Ludwig 1653, in welchem Jahr
sein Vater in den Besitz von Hohenentringen gelangte (4). Durch den Tod
seines Vaters, 1659, erbte er Oberensingen.
Das Besitztum scheint in der Folgezeit in Verfall geraten zu sein. Schon
1673 trug Christoph Ludwig dasselbe um 6000 fl.
dem Kanton Kocher vergeblich zum Kauf an (5).
Nach dem Tode Christoph Ludwigs lebte dessen Witwe Maria Veronika mit
ihren fünf Kindern auf dem Gut, das sie in
äuesserster Not (6) 1680 an Johann Georg Facundus um 2500 fl.
veräußerte. Das Besitztum war gänzlich vernachlässigt,
die
Gebäude dem Zusammenbruch nahe. Heute ist das ehemalige äußere
Schloesschen ein Privathaus und dient als
Zufluchtshaus für Frauen und Mädchen.
Neben dem ,,äußeren" Schlößchen gab es ein ,,inneres",
welches Wilhelm von Neuhausen 1588 an Stelle der alten innern
Burg errichtete. ursprünglich waren äußere und innere
Burg e i n Besitztum. Nicht unwahrscheinlich ist, daß
die Trennung mit dem Erwerb der äußern Burg durch die Moser
erfolgte.
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(1) Rep. Ellwangen, S.1310; Rep. Geh. Rat., S. 15.
(2) Reg. zum Rep. Ritterkanton Kochersches Archiv
Eßlingen, S. 418.
(3) Das.
(4) Biographien (154) u. (167).
(5) Vgl. Note 2.
(6) Vgl. Biogr. (167).
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Seite 178
7. Das Rittergut Eschenau.
Das zum schwäbischen Ritterkreis, Kanton Kraichgau, gehörige
ehemalige Rittergut Eschenau bestand aus dem heutigen
Marktflecken Eschenau, der ca. 14 km östlich von der Oberamtsstadt
Weinsberg in einem Seitentälchen der Sulm liegt, und
aus dem Schloß.
Ursprünglich war es ein Bestandteil der Grafschaft Löwenstein.
Die Herren von Eschenau waren Löwensteinsche Vasallen.
1436 besaßen die Helmstadt Eschenau, 1535 ging es auf die Gemmingen
über.
Am 26. April 1650 kaufte Friedrich Moser von Filseck (156) von Wolf
Friedrich und Weirich von Gemmingen Eschenau
samt Zubehör. nachdem es zuvor von der Pfandschaft der Göler
von Ravensburg gelöst worden war, um die Summe von
29 000 fl. (1). 1651 wurde Friedrich mit dem Blutbann zu Eschenau belehnt
(2), 1657 hob Pfalzgraf Karl Ludwig das im
vierten Teil an Vogtei und Gericht bestehende Lehen auf. so daß
Friedrich nunmehr die gesamte hohe und niedere Obrigkeit
über Eschenau zustand, soweit nicht Korporationsrechte der Ritterschaft
in Betracht kamen. Nur die Jagdgerechtigkeit wurde
ihm von Wuerttemberg streitig gemacht, worüber es zwischen den
Eschenauer und württembergischen, bzw.
löwensteinischen Jagdgehilfen zu manchen Reibereien kam, die wiederum
Auseinandersetzungen der Inhaber der beiden
Herrschaften zur Folge hatten (3).
Schließlich wurde Friedrich die tatsächliche Ausübung
der Jagd aus besonderer Gnade zugestanden, während sich
Württemberg die Jagdhoheit vorbehielt.
Am 16. Juli 1668 wurde Eschenau von Friedrich durch letztwillige Verfügung
zum Familienfideikommiß erhoben. Die darauf bezügliche Stelle
des Testaments, welche Anlaß zu einem über 60 Jahre dauernden
Prozess gab, lautet: ,,Meinem lieben
Sohn, Bernhard Friedrich Mosern von Filseck, Obrist-Lieutenant, praelegire
und verschaffe ich, 13dens zum Voraus mein
Gut Eschenau, mit allen Gütern, Häusern, Gefällen, Nuzbarkeiten,
und andern Zugehörungen, wie auch das Dorff, mit allen
Ober- und Unter-Herrlichkeiten, wie ich dasselbige theils erkaufft,
theils seithero in Gebäuen, ligenden Gütern und Gefällen,
melioriret und gebessert habe; jedoch dergestalten, daß Er erwehntes
Gut und Dorff, zusammt dessen Dependentien und
Zugehörungen, wie Ich Ihme solches jezo prälegiert, zwar
die Tage seines Lebens eigentumlich haben,
--------------------
(1) Rep. Stadt und Amt Weinsberg, S. 141 f.
(2) Das., S. 143.
(3) Akten im Privatbesitz der Frau M. v. F., Ulm.
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Seite 179
nuzen und niessen, aber weder ganz, noch zum Teil verkauffen, versezen,
oder in andere Wege alieniren, und
veräußern, auch sogar, ausser einem Widdums-Siz auf dem
Haus, und etwas an Holz, seiner Ehgemahl nichts davon
vermachen, einraumen, oder verschreiben möge; dann mein ernstlicher,
Meynung und Befehl ist, daß erwehntes Gut
ohnzertrennt und ohnverteilt auf meines lieben Sohns in absteigender
Linie erfolgende Erben, so lange deren vorhanden sein
werden, juxta Ordinem Successionis in Jure definitivum; ohne Unterschied
mann- oder weibliches Geschlechts, beständig
seyn und verbleiben solle. Sollte sich aber, besserm meinem Wunsch
zuwider, zutragen und begeben. daß von meinem lieben Sohn in absteigender
Linie an rechtmäßigen Leibes-Erben niemand mehr vorhanden, sondern
selbige allerdings abgangen
und ausgestorben seyn sollten; solchen Falls will und befehle Ich hiemit
ernstlich, daß dann oberwehntes Gut und Dorff, mit
all seinen Zugehörungen, Recht und Gerechtigkeiten, in der Maß
und Weise, wie Ich solches meinem lieben Sohne praelegirt, auf meine liebe
Tochter, oder deren Kinder und Descendenten, kommen und devolviret werden
solle; mit dem ferneren
Anhang, daß auch bey demselbigen es ungekränkt in absteigender
Linie, ohne Unterschied mann- und weiblichen
Geschlechts, in infinitum verbleiben, und, wann auch dise Linie, welches
doch Gott verhüten wolle, allerdings aussterben
und mit Tod abgehen sollte, so dann das praelegirte Gut und Dorf Eschenau,
mit dessen Zugehörungen und Appertinentien,
auf meines lieben Bruders Erben und Erbens-Erben, wer dann zumahl im
Leben sich befinden wird, dergestalten kommen und erwachsen solle, daß,
so lange von denenselbigen mannlichen Stammens jemand übrig im Leben
seyn wird, jederzeit der
Aelteste Moser von Filseck solches innhaben und besizen, und nach seinem
Absterben wiederum auf den Aeltesten nach
ihne devolvirt werden und heimfallen; Und wann dann auch von denenselbigen
mannlichen Stammens nind Namens niemand
mehr vorhanden sein sollte, offt-erwehntes Gut und Dorff auf andere
dem letzt-verstorbenen Moser von Filseck von
Moserischer Seiten hero mit Sippschafft am naechsten zugethane Freund
und Verwandte kommen und erwachsen; und damit
auch dises respective Fideicommiss und Majorat ganzlichen erloschen
und ausgetilget seyn solle. Damit aber durch diese
meine Verordnung nicht irgend ein oder der andere Besitzer des Guts
und Dorffs Anlas gewinnen möge, um weilen Er
selbiges anderen, als seinen natürlichen Erben, nach seinem Tode
überantworten müßte, solches in Abgang und Verderben
kommen zu lassen; so ist zum l4den mein fernerer Will, ernstlicher
Befehl und Meinung, daß ein jeder Besizer
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desselbigen es in besten Wesen, auch die Häuser, Scheuren und Ställ
in guten Ehren und Bau, ohne daß Er, oder Seine Erben, derenthalben
an die Nachfolge das Wenigste zu suchen und zu praetendiren befugt seyn
mögen, zu erhalten, und da Er hierin
etwas versaumt und in Abgang gerathen lassen sollte, solches aus andern
seinen eigentumlichen Gütern zu ersetzen und gut
zu machen schuldig seyn solle. Wäre es aber Sache, daß er
mehr Güter darzu erkauffen, oder in andere der gleichen Wege
das Gut melioriren und verbessern sollte; dessenthalben sollten diejenige,
welche in dem Gut, zufolg meiner obigen
Verordnung, entweder von Seiten meiner lieben Frauen Tochter, meines
auch lieben Sohns Erbens-Erben, oder aber sonsten,
dem Majorat nach succediren würden, mit des Verstorbenen Erben
der Billigkeit nach sich abzufinden schuldig und
verbunden seyn."
Soweit die ganz ordnungsgemäß erfolgte Fideikommißstiftung
mit der genau geregelten Fideikommißfolge und der besonders
betonten Unveräußerlichkeit des Fideikommißgrundstockes
(l).
Am 31. Januar 1701 schlossen nun des Stifters Sohn Bernhard Friedrich
I (175) als Fideikommißbesitzer für sich und im
Namen seiner zweiten Gemahlin Agnes Sybilla von Jagstheim sowie ihres
Kindes aus dieser Ehe Eleonora Franziska (195),
ferner Friedrich II (192), Bernhard Friedrich II (193), Frau Maria
Charlotta von Brettholz (191) und Frau Sophia Magdalena
v. Ziegesar (194) mit Beistand ihres Gemahls Karl Siegmund v. Ziegesar,
also der Vater mit seinen Kindern. bzw.
Tochtermannern, einen Vertrag, wonach Eschenau an Bernhard Friedrichs
I ältesten Sohn Friedrich (192) und an seinen
Tochtermann Karl Siegmund v. Ziegesar je hälftig verpachtet wurde
mit vollem Fruchtgenuß gegen Übernahme der
väterlichen, bzw. schwiegerväterlichen ganz beträchtlichen
Schulden, gegen Restituierung des Heiratsguts und des
Eingebrachten an ihre Stiefmutter Agnes Sybilla v. Jagstheim, sowie
Prästation des Wittums. Die übrigen Kinder des
Fideikommißinhabers. bzw. Geschwister der Pächter verkauften
ihr Anrecht auf bestimmte Geldabfindung. Ferner wurde
verabredet, daß, falls Friedrich (192) vor seinem Vater sterbe,
das Fideikommiß an die v. Ziegesarsche Deszendenz fallen
solle.
Dieser Fall trat ein. Im Jahre 1717 hob nun Freiherr Karl Siegmund v.
Ziegesar durch einen mit dem Magistrat von Schw.
Hall getroffenen Rezeß das Fideikommiß auf und verkaufte
bald darauf das Gut an den Grafen, nachherigen Fürsten von
Oettingen-Spielberg.
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(1) Die folgenden Ausführungen sind den ausfuehrlichen
Prozeßakten m Besitz der Frau M. v. F. in Ulm entnommen.
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Hier setzt nun der über zwei Menschenalter dauernde große
Fideikommißprozeß um Eschenau ein, dessen Streitobjekt den
Wert von 130 000 fl. repräsentierte. Es würde den Rahmen
der vorliegenden Familiengeschichte überschreiten, wollte man alle
Phasen dieses Prozesses verfolgen. Nur darum kann es sich handeln, die
allgemeinen Gesichtspunkte festzulegen, um die sich der Streit drehte.
Prozessualisch war im Jahre 1717 die Sachlage folgende:
Gegen den Verkauf von Eschenau protestierten zunächst des Verkäufers
eigene Kinder, weswegen der Käufer entweder
Sicherheit des Kaufs oder aber sein darauf angezahltes Geld wieder
haben wollte; als aber weder das eine noch das andere
geschah, verklagte der Graf den K. F. v. Ziegesar und erhielt ein mandatum
solvendi causa. Nunmehr intervenierten die v.
Ziegesarschen Kinder und verlangten Aufhebung des Kaufs. Der Interventionsprozeß
endete 1731 mit einem Vergleich.
Im Jahre 1725 aber schlossen sich dem Verfahren als Interventionskläger
gegen die v. Ziegesar an:
Johann Jakob III (44),
Philipp Siegmund (201),
Christoph Ferdinand I (202),
Siegmund Benedikt (205 a),
Johann Wilhelm VI (47),
Wilhelm Samuel (178),
Johann Wilhelm V (182),
Eberhard Friedrich I (49),
also, wie ein Blick auf den Stammbaum lehrt, alle maennlichen Mitglieder
der Gesamtfamilie Moser v. Filseck in ihrer
Eigenschaft als Agnaten.
Die Kläger behaupteten, daß nach unbestrittenem Fideikommißrecht
eine Veräußerung nichtig sei; mit dem Verkauf aber
haben die Beklagten ihre Anwärterrechte verwirkt, bzw. darauf
verzichtet, es scheide für die Sukzessionsfrage die gesamte
Deszendenz des Bernhard Friedrich (175) aus. Nachfolgeberechtigt seien
nunmehr nach dem Stiftungswillen die männlichen
Nachkommen des Bruders des Testators (Ludwig, 154). Da aber solche
nicht mehr vorhanden seien, komme der dem letzten
Fideikommißinhaber am nächsten verwandte männliche
Träger des Namens Moser v. Filseck als Nachfolger in Frage, und
nach dieser Majoratsfolge vererbe sich Eschenau in infinitum weiter,
solange der Name Moser v. Filseck existiere; von einer Beschränkung
des Fideikommisses auf 4, resp. 10 Grade sei keine Rede. Anwärter
seien demnach alle nicht der Eschenauer
Linie angehörigen männlichen Agnaten.
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Darauf antworteten die Beklagten: Die Veräußerung bestehe
zu Recht, denn nach Fideikommißrecht könne ein
Fideikommiß unter Zustimmung sämtlicher Sukzessionberechtigter
aufgehoben werden. Anwärter seien aber nach dem
Testament die männlichen und weiblichen Deszendenten des Sohnes
des Erblassers (191-195, 202), und wenn dieser Zweig
ausgestorben sei, komme die Deszendenz der Schwester des Testators,
Barbara Sibylla (176), in Betracht. Als Sukzessoren
gelten nach römischem Recht nur Verwandte bis zum 4. Grad, nach
deutschem, bzw. langobardischem Recht nur solche bis
zum 10. Grad; die Kläger seien aber mit dem Erblasser im 12. und
13. Grad verwandt.
Daß im Laufe des Prozesses noch eine Menge anderer Gesichtspunkte
geltend gemacht wurden, daß die Rechtsfragen und
deren Begutachtung die Aktenstöße immer höher türmten,
war beim Verfahren vor den alten Reichsgerichten nicht anders zu
erwarten. 1779 spielte der Prozeß noch; wie er endete, ob durch
kontradiktorisches Endurteil oder Vergleich, ist nicht
bekannt. Tatsache ist nur, daß die Kinder des Karl Siegmund v.
Ziegesar Eschenau behalten haben, und daß es nie wieder
Moserscher Besitz geworden ist.
Aus dem von Johann Jakob Moser in seiner ,,Einleitung zum Reichshofratsprozeß"
veröffentlichten Schriftenwechsel dieses
Rechtsstreits kennen wir den rechtlichen Standpunkt, den der Reichshofrat
zu den obigen Parteibehauptungen einnahm.
Danach waren die Klaeger durchaus berechtigt, Einspruch gegen den Verkauf
von Eschenau zu erheben, denn nach dem
Wortlaut des Testaments war jeder Traeger des Namens Moser v. Filseck,
der mit dem Testator verwandt war, Anwärter,
und zwar ohne Ruecksicht auf die Gradesnähe. Praktisch wäre
eine Sukzession der Kläger nie in Frage gekommen; der Kauf
war wohl nichtig, aber nicht mit der von den Klägern behaupteten
Wirkung des Verlusts der Anwärterrechte für die Linie
Eschenau.
8. Hohenentringen,
Rittergut mit Schloß beim Dorfe Entringen, OA. Herrenberg, liegt
10 km von der Oberamtsstadt entfernt. Das Schloß erhebt
sich auf einem 510 m hohen felsigen Vorsprung eines nach Süden
ziehenden Höhenzuges und gewährt einen hübschen
Weitblick in das sog. Gäu. Es ist ein großes einfaches Steinhaus
mit einem halbrunden Treppentürmchen, umgeben von
Wirtschaftsgebäuden. Zu dem 24 m tiefen, rund ausgemauerten Brunnen
führt vom Schloß ein unterirdischer Gang in der Tiefe von 6
m.
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Der genaue Zeitpunkt, wann Hohenentringen an die Familie gekommen ist,
läßt sich nicht bestimmen. Im Jahr 1650 heiratete
Ludwig (154) in dritter Ehe Anna Katharina v. Remchingen. Aus
einem Schreiben ihres Gatten an den Herzog Eberhard III.
vom 11. November 1652 geht hervor, daß das Heiratsgut in Höhe
von 2000 fl., welches ihr aus der Verlassenschaft ihres
Vaters und mütterlichen Großvaters, Balthasars v. Gültlingen,
zukommen sollte, nicht gezahlt worden ist. Der Bruder Ulrich
v. Remchingen war bei der Erbteilung zur Entrichtung des Heiratguts
an seine Schwester verpflichtet worden, blieb aber im
Verzug, weshalb sein Schwager Ludwig Moser v. Filseck sieh an den Herzog
mit der Bitte um Intervention beim Kantonsdirektorium wandte.
Diese und eine andere durch den Verkauf von Gangenwald bei Nagold entstandene
Schuld Ulrichs v. Remchingen an seine
Schwester wurde durch Abtretung von Hohenentringen getilgt, welches
Ulrich v. Remchingen am 4. Juli 1650 von Ernst
v. Gültlingen erworben hatte. Hohenentringen war also Heiratsgut
der Gemahlin Ludwigs. Die Besitzergreifung erfolgte
wahrscheinlich 1653. Seit diesem Jahr naemlich nahm Ludwigs Sohn Christoph
Ludwig ständigen Aufenthalt in Oberensingen. Nach dem Tode Ludwigs,
1659, blieb die Witwe bis zu ihrem 1683 erfolgten Tode im Besitz des Guts,
welches nun die jüngste, mit einem Buerger von Entringen, Matthias
Ommenhoefer, verheiratete Tochter, Maria Rosina
(172), erbte. Ommenhoefer verkaufte schon 1685 um 2000 fl. an den Regimentsquartiermeister
Johann Steeb (2) Hohenentringen ,,mitsamt der Oberkeit, Herrlichkeit, Rügungen,
Freveln, Strafen, Bußen und allen denselben anhangenden
Gerechtigkeiten, Zugehörden, vornemlich dem Privilegio und Freiheit,
Todschläger zum haben Jahr und Tag, ihnen
Aufenthalt, Herberge und Schutz zu geben".
Das Rittergut (3) bestand zur Zeit des Moserschen Besitzes aus 147 Morgen
Acker, Waldungen, Wiesen, und Gärten. Der
Boden ist wenig ertragsfähig und der Wildfuhr sehr ausgesetzt.
An Hohenentringen bestanden ganz eigentümliche Rechts- und Besitz
Verhältnisse (4).
Von 1075 bis ca. 1268 saß dort ein Geschlecht von der Sippe
des alten Burkardinger Stamms, speziell der Scherragau-, nachmaligen Zollergaugrafen.
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(1)R. Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, Rep. Geh. Rat,
S. 76.
(2) (3) (4) Rep. Tuebingen W., B. 52. Vgl. auch OA.-B.
Herrenberg, S. 179 ff.; Rep. K. Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, Geh. Rat,
S. 76, Hess Chronik, Bd I S. 149.
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Nach ihnen besassen Hohenentringen als ihre Erben und als Lehensträger
der Zollern die Herren von Hailfingen. Durch Heirat in dieses Geschlecht
traten seit 1320 die von Ehingen als Mitbesitzer von Entringen auf. Auch
die Markgrafen von Baden hatten schon früh Anteil. 1446 aber verkaufte
Markgraf Jakob von Baden seinen Teil an Hans von Stadion.
Einen andern Teil besassen durch Kauf von den Hailfingern die Herter,
deren Rechtsnachfolger die v. Wehingen wurden.
Die Erwerbungen Württembergs in Entringen datieren seit Mitte
des 14. Jahrhunderts. Den württembergischen Teil, nämlich
die zum Schloß Hohenentringen gehörigen Rechte im Schönbuch,
trugen die v. Gültlingen von Württemberg zu Lehen.
Ums Jahr 1417 lebten fünf Familien mit zusammen 100 Kindern
auf der Burg, (Hailfingen, Stadion, Ehingen, Gültlingen,
Wehingen). Sie bildeten eine sogenannte Ganerbschaft.
Das ganze Besitztum bestand also aus fünf Teilen, die nicht
gleichartig. vielmehr teils hohenzollerische, teils
württembergische Lehen, teils aber freies Eigentum waren. 1527
kam das hohenzollersche Lehen ganz in die Hand des
Sebastian v. Gültlingen, und am 12. Dezember 1609 gab Graf
Johann v. Zollern dem Balthasar v. Gültlingen all diese Güter
zu Eigentum. Daneben besaßen sie als Lehensträger den
württembergischen Anteil und brachten nach und nach auch das
freie Eigentum in ihre Hände. Den eigentümlichen Teil
verkaufte Ernst v. Gültlingen an Ulrich von Remchingen, von dem das
Gut, wie schon erwähnt, an die Moser kam. Das Lehengut aber pflegten
die v. Gültlingen den Eigentumsinhabern gegen einen
gewissen Zins in Bestand zu geben. So hatte es auch die Witwe Ludwigs
gegen 20 fl. jährlichen Zins.
Noch verwickelter als die Besitzverhältnisse (man denke an die
Bewirtschaftung des Guts durch fuenf Familien) waren die
Rechtsverhältnisse. In diese geben uns die zitierten Akten
gerade für die Zeit des Moserschen Besitzes einigen Einblick.
Als bei der Reichsritterschaft immatrikulierte Herrschaft unterstand
sie dem Kantonsdirektorium. Die Reichsgerichte
bestritten aber stets die Reichsunmittelbarkeit der Ganerbschaften.
Bezüglich des freien Eigentums nahmen die Besitzer
jegliche Obrigkeit für sich in Anspruch, was aber Württemberg
bestritt, indem es gelegentlich Sistierungen auf der Burg
durch Beamte des Vogts von Tübingen vornehmen ließ.
Da der Gerichtsstand vor den Reichsgerichten nicht anerkannt wurde,
mußten Eigentums- und Lehensträger ihre Streitigkeiten vor fürstlich
württembergischen Gerichten austragen.
Bei dieser Rechts- und Besitzunsicherheit ist es nicht verwunderlich,
daß das Rittergut nie zur richtigen Blüte kam.
9. Balzheim.
Die Herrschaft Balzheim (1) umfaßt die Gemeinden Ober- und Unterbalzheim,
O.A. Laupheim; beide Orte etwa 21km
südöstlich von der Oberamtsstadt entfernt,
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(1) Vgl. O.A. B. von Laupheim, 197 ff
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Seite 185
liegen teils am Fuß der Illertalgehänge, teils in einem engen
Tälchen an der Ulm-Leutkircher Landstraße. Zur Herrschaft gehören
die beiden ansehnlichen in Oberbalzheim gelegenen Schlösser (das obere
und das untere Schloß), die sich mit ihren Nebengebäuden um
die auf einem wohlgerundeten Bergvorsprunge stehende Kirche mit ihrem weithin
sichtbaren hohen Turme lagern, das Ganze eine schöne Gruppe bildend.
Auf das Ableben der am 14. Januar 1898 in Stuttgart verstorbenen Freifrau
Bertha v. Hayn, geb. Freiin v. Gaisberg-Schöckingen, ist deren Anteil
an dem Rittergut Balzheim der Tochter erster Ehe, Anna. geb. Neidhardt,
Gattin des
Privatiers Ferdinand v. Moser (Nr. 299) zugefallen.
Aus der Geschichte dieser Herrschaft sei erwähnt, daß ein
Ortsadel von 1087 bis 1295 vorkommt, wahrscheinlich
Dienstmannen der Grafen von Kirchberg, von denen sich einer Hartmann
Graf von Balzheim nennt. Später gelangten die
Grafen von Grüningen-Landau in den Besitz von Balzheim, die es
wieder an die Grafen von Kirchberg veräußerten. Graf
Wilhelm von Kirchberg verkaufte die Herrschaft 1356 an die Freiberg,
welche Balzheim 1372 an Lutz Kraft, Buergermeister
von Ulm, verkauften. Die Kraft trugen die Herrschaft 1436 den Grafen
von Kirchberg zu Lehen auf (zu ungemischtem Lehen
für Männer und Frauen). 1485 ging eine Hälfte durch
Heirat an die Ehinger ueber, welche 1490 auch die andere
erwarben. Kaiser Maximilian erteilte dem Walter Ehinger (+ 1519) im
Jahr 1507 Bestätigung der weiblichen Lehensfolge.
Die Urenkel dieses Walter, Hans Abraham Ehinger und Hans Ehinger teilten
die Herrschaft Balzheim; mit Hans Abrahams
Enkel, Christoph Johann Ehinger starb der Mannesstamm aus, Hans Ehinger
hatte bloß Töchter. Jene beiden, Hans Abraham
und Hans, sind die Stammväter des in der weiblichen Sukzession
so zahlreichen Geschlechts, welches an Balzheim teilhat.
Die Ulmer Familien Schad, Schleicher und Besserer traten durch ihre
Heiraten zunächst in diesen Besitz ein; 1646 erfolgte
die heute noch bestehende Abteilung in das obere und untere Schloß,
von welchen das erste mit Zugehörungen dem Hans
Abraham Ehingerschen, das zweite dem Hans Ehingerschen Zweig zufiel.
1724 erkaufte Österreich (auf welches der gräflich
Kirchbergische Lehenhof übergegangen war) 13/25 des Lehens von
den Schleicherschen Erben, verkaufte aber seinen Anteil
1740 an die von Palm, als Kunkellehen. Später erkauften die v.
PaIm noch einige Teile von den Familien von Besserer und
Baldinger, so daß die Palm jetzt vom obern Schloß (oder
45/96 des Grundbesitzes) 5/18 vom
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untern (oder 51/96) 3/5 besitzen, waehrend das uebrige die Ehingerschen
Nachkommen haben (1).
Franz Gottlieb Freiherr v. Palm errichtete 1749 ein Fideikommiss mit
Primogeniturnachfolge im Mannesstamm unter
Ausschluss von Teilung und Weibersukzession; in der Ehingerschen Deszendenz
gliedern sich dagegen die Anteile immer
wieder.
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(1) Ueber die Teilhaber von Balzheim vgl. das K. wuerttembergische
Staatshandbuch.
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